In diesen Klassen bilde ich dich aus.

B 197 – die Automatikregelung ab 01.04.2021 für den Autoführerschein B / BE

Grundsätzlich war es schon immer möglich, Ausbildung und Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren. Ein großer Vorteil der Automatikausbildung ist es, das manuelles Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Fahren lernen auf einem Automatikfahrzeug erheblich leichter.

Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil, wer auf Automatik die Fahrprüfung ablegte bekam im Führerschein die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Diese Schlüsselzahl beschränkt den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge, Fahrzeuge mit Schaltgetriebe dürfen nicht gefahren werden.
Der Verstoß stellt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21StVG als Straftat dar!
Wer dennoch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren wollte musste eine erneute Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen. Diese Regelung hat sich ab 01.04.2021 geändert.

Gesetzliche Änderung ab 01.04.2021.

Die nationale Schlüsselzahl B 197 wird unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit bieten Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren, obwohl die Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert wurde.

Der Bewerber muss den Nachweis von mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem
Fahrzeug mit Schaltgetriebe erbringen

– Nach den 10 Stunden erfolgt eine 15 Minuten Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf    
  einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
          
  Die Testfahrt erfolgt innerorts und außerorts, der Fahrschüler muss den Nachweis     
  erbringen, dass er ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher bedienen kann, mögliche Übungen,
Anfahren am Berg, Einparken Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonende Fahrweise.

– nach erfolgreicher Fahrt stellt die Fahrschule dem Fahrschüler eine Bescheinigung aus

– die Bescheinigung wird bei der praktischen Fahrprüfung vorgelegt, somit erfolgt keine
  Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Es erfolgt der Eintrag B 197

– die Schlüsselzahl beinhaltet keine Einschränkung, es dürfen auch Fahrzeuge mit
  Schaltgetriebe gefahren werden.

Besonderheit der Schlüsselzahl B 197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl B 197 hat, erhält bei Erweiterung der Fahrerlaubnis bei aufbauende Klassen, wie z. B. BE, C oder C1 für die Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.

Die Klasse B 197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung für aufbauende Erweiterungsklassen.

Bei Ausbildung und Antragstellung z. B. bei Erweiterung auf BE könnte es sein, dass der Fahrerlaubnisbewerber Klasse B 197 erhält und Klasse BE 78!!

 

Klasse B + BF17 (ab 17)

Alter : ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

 

gültig für alle Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben.
Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.

 

Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung “zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen”.

Neu: Neue Anhängerregelung – Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max. 750 kg darfst du immer mitnehmen. Anhänger über 750 kg darfst du jetzt immer dann ziehen, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.

 

Klasse B96 (ab 17)

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren


Neu: Dies ist eine neue “Klasse” oder vielmehr eine Erweiterung der Klasse B: Wenn du einen Anhänger ziehst, dessen zulässiges Gesamtgewicht 750 kg übersteigt und dadurch die zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt, musst du deinen Führerschein auf die “Schlüsselzahl” B96 erweitern.

 

Hilfe nötig? Ihr wisst nicht genau, ob ihr euren Anhänger damit ziehen könnt? Kommt einfach mal in der Fahrschule vorbei und wir helfen euch gerne kostenlos bei der Berechnung eurer Zugkombination.

 

Sonstige Regelungen: Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich!
Du machst mit mir eine Schulung mit einem theoretischen und praktischen Teil. Dann bekommst du von mir eine Bescheinigung und die Schlüsselzahl B96 wird dir von der Fahrerlaubnisbehörde eingetragen. Jetzt darfst du eine Zugkombination mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 4.250 kg fahren. Das reicht zum Beispiel für die meisten Wohnanhänger.

Klasse BE (ab 17)

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

 

gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg Gesamtgewicht des Anhängers. Es ist also maximal eine Kombination PKW 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht + Anhänger 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht möglich.

Vorbesitz: Klasse B

Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung, drei Überland-, eine Nachtfahrt- und eine Autobahnfahrt erforderlich. Ich haben den Anhänger und sorgen für die notwendige Beladung von 800 kg zur praktischen Prüfung. Du lernst außerdem das Rangieren und das richtige An- und Abkuppeln des Anhängers. So bist du fit für die Praxisprüfung.

 

Klasse L (ab 16)

Alter: ab 16 Jahren


gültig für
land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. 

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 km/h haben.

 

Sonstige Regelungen: Es ist nur eine Theorieprüfung zu absolvieren.

 

Klasse A (ab 20)

Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von “A2” auf “A”, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.



gültig für
Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.


Sonstige Regelungen:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A2” nur praktische-, aber keine theoretische Prüfung und keine Sonderfahrten wie Autobahn, Überland- oder Nachtfahrten mehr erforderlich.


Einschluss:
Klassen A1, A2 und AM


Neu:
Direkteinstieg jetzt schon mit 24 Jahren möglich.

 
 

Klasse A2 (ab 18)

Alter: ab 18 Jahren


Neu: Dies ist eine neue Klasse – Die bisherige Klasse A beschränkt heißt jetzt A2. Die Leistung ist von bisher 25 kW/34 PS auf 35 kW/48 PS gestiegen. Beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) ist nur noch eine praktische aber keine theoretische Prüfung und keine Pflichtstunden wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten mehr erforderlich. Wir haben für die Ausbildung der Klasse A2 zwei Motorräder. Eine Maschine mit normaler Sitzhöhe und eine Maschine mit niedriger Sitzhöhe für “kleine” Leute.

Habt ihr den PKW Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben oder seid schon im Besitz der Klasse A1 bis 125 ccm, benötigt ihr für den Aufstieg auf die Klasse A2 (alle Motorräder bis 48PS) nur noch eine praktische Prüfung. Es sind keine Pflichtfahrstunden, kein Theorieunterricht und keine theoretische Prüfung notwendig!

gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW / 48 PS. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.


Sonstige Regelungen:
Ihr könnt mit der Ausbildung schon mit 17 1/2 Jahren beginnen. Einschluss Klasse AM, A1. Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 ist für den Aufstieg auf die Klasse A (offen) auch wieder nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse A1/B196 (ab 16)

Mindestalter Klasse A1: ab 16 Jahren (beginn mit 15 1/2 möglich)

Mindestalter B196: ab 25 Jahren mit PKW Führerschein Vorbesitz mind. 5 Jahre

  • Klasse A1

Klasse A1

gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW / 15 PS. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Sonstige Regelungen: Beginnen könnt ihr die Ausbildung schon mit 15 1/2 Jahren , Einschluss Klasse AM. Außerdem wird euch die zweijährige Probezeit angerechnet, so dass ihr wenn ihr später mal den Führerschein Klasse B macht keine neue Probezeit mehr bekommt.

Neu: Schlüsselzahl B196

Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.

Seit dem 20.12.2019 kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Krafträder der Klasse A1 (125ccm/11Kw) fahren. Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule. Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann von der Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl B196 in Deinen Führerschein eingetragen.

So funktioniert die B196 Ausbildung:
Voraussetzungen für das B196 Upgrade:
Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
Mindestalter von 25 Jahren
Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!

So bekommst Du deinen B196 Erweiterung:
Melde dich für die B196 Ausbildung in unserer Fahrschule an.
Absolviere die Ausbildung.
Mit Ausbildungsnachweis und einem Passfoto zur Fahrerlaubnisbehörde gehen und die Schlüsselzahl B196 eintragen lassen. = Fertig!

 

Klasse AM (ab 15)

Alter: ab 15 Jahren


Neu: AM ist eine neue Klasse – Ehemals Klasse M (Moped 50ccm/45km/h). Zudem wurde die alte Klasse S (Quad 50ccm/45km/h) in die neue Klasse AM integriert. Wenn du den Führerschein Klasse B oder B17 machst, bekommst du die Klasse AM automatisch mit erteilt. Die Bedienung ist kinderleicht, da die Roller mit Automatikschaltung ausgerüstet sind. Also nur bremsen oder Gas geben. Die praktische Prüfung muss mit einem zweirädrigen Fahrzeug abgelegt werden.

 

Bis zum 16 Geburtstag darf man damit nur in Deutschland Fahren


gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor. Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.

Sonstige Regelungen: Du kannst mit 14 1/2 Jahren mit der Ausbildung beginnen. Es sind keine Sonderfahrten wie Überland, Autobahn oder Nachtfahrten vorgeschrieben. Du musst nur Theorieunterricht und ein paar Übungsfahrten machen sowie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Es gibt keinen Einschluss anderer Klassen. Leider wird dir bei der Klasse AM die zweijährige Probezeit nicht angerechnet.


Ausserdem: Quads mit 50ccm / 45 km/h kann man mit dieser Klasse auch fahren.

Mofa (ab 15)

Alter: ab 15 Jahren


Bei dem Mofa Schein handelt es sich eigentlich nicht um einen richtigen Führerschein, sondern man erhält bei bestandener Theorieprüfung eine Prüfbescheinigung.

Eine praktische Prüfung ist für die Prüfbescheinigung nicht nötig.

Voraussetzungen für den Mofa Führerschein

Den Mofa Führerschein darf man ab einem Alter von 15 Jahren haben. In der Fahrschule anmelden, darf man sich bereits mit 14,5 Jahren, damit man passend mit 15 den Führerschein hat. Um sich aber anzumelden benötigen Minderjährige die Einverständniserklärung ihrer Eltern. Mit einem Mofa Führerschein darf man natürlich nur bestimmte Fahrzeuge fahren bzw. diese dürfen nur eine bestimmte Leistung vorweisen.


Die Anforderungen an das Fahrzeug sind:

  • nicht mehr als 50 ccm Hubraum

  • Maximalgeschwindigkeit nicht schneller als 25 km/h

  • nur ein Sitzplatz darf verwendet werden

Ausschlaggebend ist, was in den Fahrzeugpapieren steht. Damit sind sowohl motorisierte Fahrräder als auch gedrosselte Roller erlaubt. Man darf man mit der Mofa-Prüfbescheinigung allerdings keine zweite Person mitnehmen, auch wenn ein zweiter Sitzplatz vorhanden ist. Um die Prüfbescheinugung zu erhalten, muss man auch ein biometrisches Passfoto machen lassen.

Zusätzlich zur Prüfbescheinigung müssen Fahrzeugpapiere und Versicherungsnachweis ständig mitgeführt werden. Einzige Ausnahme: Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden. Sie brauchen Fahrzeugpapiere und Versicherungsnachweis, dürfen aber ohne Ausbildung fahren.

 



 

 

 

0001

Öffnungszeiten:

Info und Anmeldung             Theorieunterricht
Dienstag + Donnerstag           Dienstag + Donnerstag
18.00 – 19.00 Uhr                    19.00 – 20.30 Uhr


Telefonisch erreichst du uns unter:     Handy - 01708100878
Du findest uns in der Hauptstraße 75a in 82380 Peißenberg.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Ok